Innung Zimmerei und Holzbau informiert sich über Voraussetzungen zur Führung von Flurförderfahrzeugen
Welche Sicherheitsvorkehrungen muss ein Unternehmen treffen, damit die Mitarbeiter Gabelstapler, Minibagger, Kräne und Co. steuern dürfen? Diese Frage stand im Mittelpunkt der jüngsten Versammlung der Innung Zimmerei und Holzbau Steinfurt. Auf Einladung der Innung referierte Dirk Förster, Fachkraft für Arbeitssicherheit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), über die arbeitsschutzrechtlichen Voraussetzungen zur Führung sogenannter Flurförderfahrzeuge. Obermeister Bernhard Schrameyer hatte die Mitglieder zur Innungsversammlung begrüßt. Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf informierte während der Veranstaltung außerdem über den neuen Büroservice der Kreishandwerkerschaft, KH Office Service. Zudem stellte sich die KH-Mitarbeiterin und Juristin Claudia Nolte vor, die ab sofort Ansprechpartnerin für die juristische Betreuung der Innungsbetriebe ist.